Notare
Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (§ 17 Abs. 1 BeurkG)
Mit dieser „Magna Charta“ aller Notarinnen und Notare ist eigentlich alles gesagt: Als neutrale Berater suchen wir eine für alle Beteiligten faire Lösung. Als kompetente Gestalter finden wir für Sie die richtigen Antworten auf die vielen Fragen des Rechts. Als Träger eines öffentlichen Amtes schaffen wir für alle Beteiligten Rechtssicherheit durch unsere Urkunden.
Und bei alledem stehen Sie für uns im Mittelpunkt – Sie und Ihr ganz persönlicher Wille!
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