Geerbt, und dann?

Geerbt, und dann?

Ob Sie sich über Ihre eigene Vermögensnachfolge Gedanken machen oder ob Sie selbst Erbe geworden sind. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen des Erbrechts.

Erben oder nicht erben?

Sie möchten nicht erben, also ein Erbe ausschlagen ?

Sie möchten erben und benötigen zum Nachweis

  • einen Erbschein,
  • ein Europäisches Nachlasszeugnis oder
  • ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Vermeiden Sie lange Wartezeiten beim Nachlassgericht. Für

  • Ihre Erbausschlagung,
  • Ihren Erbscheinsantrag,
  • Ihren Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder
  • Ihren Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

geben wir Ihnen gerne kurzfristig einen Termin.

Rufen Sie uns hierzu gerne an!

Wie geht es weiter, wenn ich (Mit)Erbe bin?

Sie sind – möglicherweise gemeinsam mit anderen – Erbe geworden und möchten nun die Immobilien aus dem Nachlass aufteilen oder nach den Wünschen des Erblassers verteilen? Oder wollen Sie Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft gleich weiterübertragen oder an einen Miterben verkaufen ? Dann betreuen wir Sie auch bei:

  • Erbteilsabtretungen/Erbteilskauf,
  • Vermächtniserfüllungen,
  • Nachlassauseinandersetzungen unter Miterben,
  • Abschichtungsvereinbarungen unter Miterben.
Wir beraten Sie hierzu gerne. Melden Sie sich bitte bei uns und nutzen Sie auch unsere Fragebögen auf der Website.
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