Das neue MoPeG – insbesondere das Gesellschaftsregister für die GbR

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Damit gelten viele neue Reglungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Insbesondere wird ein öffentliches Gesellschaftsregister (ähnlich wie das Handelsregister) geschaffen, in dem die GbR eingetragen werden kann, bzw. – insbesondere soweit Sie am Grundbuchverfahren teilnimmt oder teilnehmen möchte – eingetragen werden muss. Näheres dazu können Sie unserem hier angefügten Merkblatt entnehmen.

Gerne bereiten wir bei Bedarf für Ihre GbR die erforderliche Anmeldung zum Gesellschaftsregister sowie die anschließende Erklärung zur Richtigstellung des Grundbuches vor. Entsprechende Termine zur Unterschriftsbeglaubigung der GbR-Gesellschafter können Sie gerne ab sofort bei uns vereinbaren.

Kontaktieren Sie uns gerne für alle Rückfragen!

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