Ehe und Familie

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Notar Familienrecht

Nicht ohne unseren Notar.

Auch das Familienrecht sieht für viele Verträge oder Erklärungen die notarielle Beurkundung vor. Wenn Sie insbesondere
  • einen Ehevertrag errichten möchten oder
  • eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, dann betreuen wir Sie sehr gerne. Von der ersten Beratung über die Fertigung des Entwurfs bis hin zur Beurkundung. Gegebenenfalls in enger Abstimmung mit Ihrem Anwalt.
Weitere Informationen zu Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen und auch zu Nichteheliche Lebensgemeinschaften finden Sie hier.
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